Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Abzug der Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen mehrere Voraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.